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🐾 Allgemeine Vertragsbedingungen – bitte vor der Buchung unten lesen

Hier finden Sie alle wichtigen Regelungen zur Betreuung Ihres Hundes. Ein Ausdruck ist nicht erforderlich.


TIERPENSIONSVERTRAG

Anjas Hundesitting – Hundepension im Rinkenbergerhof

Inhaberin: Anja Stengel
Rinkenbergerweg 2 · 67346 Speyer
Telefon: 0171 4508174

Vertragsbedingungen – Stand Oktober 2026



1. Vertragsgegenstand und Betreuung

Anjas Hundesitting ist eine behördlich genehmigte Hundepension mit Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz.

Wir verpflichten uns, die uns anvertrauten Hunde artgerecht und entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen zu betreuen, zu versorgen und unterzubringen.

Die Betreuung erfolgt grundsätzlich in sorgfältig zusammengestellten Hundegruppen. Die Hunde haben Zugang zu geeigneten Innenräumen, geschützten Ruhebereichen und gesicherten Außenanlagen.

Eine dauerhafte Einzel- oder Zwingerhaltung gehört nicht zu unserem regulären Betreuungskonzept.

Frisches Trinkwasser wird zur Verfügung gestellt. Das gewohnte Futter ist vom Hundehalter mitzubringen.

2. Buchung und Vertragsabschluss

Buchungsanfragen sind telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail möglich.

Eine verbindliche Reservierung kommt erst durch unsere Bestätigung des gewünschten Betreuungszeitraums zustande.

Für neue Hunde ist vor dem ersten Aufenthalt grundsätzlich ein persönlicher Kennenlerntermin erforderlich.

Die Hundepension behält sich vor, die Aufnahme eines Hundes aus sachlichen Gründen abzulehnen, insbesondere wenn eine sichere oder tierschutzgerechte Betreuung nicht gewährleistet werden kann.

3. Aufnahmevoraussetzungen

Der Hundehalter verpflichtet sich, sämtliche für die Betreuung wichtigen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Bekannte Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen
  • Medikamenteneinnahmen und besondere Pflegebedürfnisse
  • Bekannte Unverträglichkeiten und Verhaltensauffälligkeiten
  • Frühere Beißvorfälle oder ausgeprägtes Aggressionsverhalten
  • Ausgeprägtes Angst- oder Fluchtverhalten
  • Ansteckende Krankheiten oder Parasitenbefall

Für die Aufnahme setzen wir einen gültigen Tollwutimpfschutz voraus. Der Impfpass ist bei der Anreise mitzubringen.

Ein ausreichender weiterer Impfschutz wird empfohlen.

Der Hund muss frei von erkennbarem, unbehandeltem Parasitenbefall sein.

Unkastrierte Rüden ab einem Alter von sechs Monaten können nicht aufgenommen werden.

Hündinnen können während ihrer Läufigkeit, Standhitze oder Scheinschwangerschaft nicht regulär betreut werden.

4. Fütterung und Medikamentengabe

Der Hundehalter bringt ausreichend gewohntes Futter für den gesamten Aufenthalt mit.

Jeder Hund erhält sein Futter nach den vereinbarten Vorgaben.

Benötigte Medikamente müssen in ausreichender Menge mitgebracht werden. Dosierung und Einnahmezeiten sind vorab schriftlich mitzuteilen.

Die Verabreichung vereinbarter Medikamente, beispielsweise Herz- oder Schilddrüsentabletten, wird nach Absprache übernommen.

Besonders aufwendige medizinische Betreuungsmaßnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Betreuungspreise.

Bis 31.12.2026:

  • Tagesbetreuung: 15 €
  • Übernachtungsbetreuung: 20 €
  • Monatsbetreuung: 450 €

Ab 01.01.2027:

  • Tagesbetreuung: 20 €
  • Übernachtungsbetreuung: 25 €
  • Monatsbetreuung: 600 €

Bereits verbindlich vereinbarte Preise bleiben maßgeblich, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung besteht.

Der Anreisetag wird vollständig berechnet. Bei Abholung bis 11:00 Uhr wird der Abreisetag nicht zusätzlich berechnet.

Individuelle Ermäßigungen für mehrere Hunde desselben Haushalts gelten nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Der vereinbarte Pensionsbetrag ist grundsätzlich bei Abholung zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6. Tagesbetreuung

Die regelmäßige Tagesbetreuung bleibt ausschließlich unseren bisherigen Tageshunden vorbehalten.

Neue Hunde werden für die regelmäßige Tagesbetreuung nicht mehr aufgenommen.

Die Urlaubs- und Übernachtungsbetreuung steht neuen Gästen nach vorherigem Kennenlernen weiterhin offen.

7. Bring- und Abholzeiten

Montag bis Freitag: 7:00 bis 20:00 Uhr
Samstag:
7:00 bis 18:00 Uhr
Sonntag:
Keine Bring- und Abholtermine

Die konkreten Übergabezeiten werden vorab vereinbart.

Abweichungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.

Auch sonntags werden selbstverständlich sämtliche untergebrachten Hunde wie gewohnt versorgt.

8. Selbstständiges Bringen und Abholen – verbindliche Sicherheitsregeln

Anjas Hundesitting ermöglicht ausdrücklich berechtigten Kunden nach vorheriger Vereinbarung das selbstständige Bringen und Abholen ihrer Hunde.

Dabei sind sämtliche Sicherheitsvorrichtungen, insbesondere die Doppelschleuse, Tore, Türen und Zäune, ordnungsgemäß zu benutzen.

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

  • Tore und Türen unverzüglich nach dem Durchgehen sicher zu schließen.
  • Niemals beide Schleusentore gleichzeitig offen stehen zu lassen.
  • Den eigenen Hund beim Betreten und Verlassen des Geländes jederzeit sicher unter Kontrolle zu halten.
  • Darauf zu achten, dass keine anderen Pensionshunde durch geöffnete Zugänge entweichen können.
  • Unbefugten Personen keinen Zugang zu ermöglichen.
  • Die vereinbarten Sicherheitsabläufe einzuhalten.

Das unbeaufsichtigte Offenlassen von Toren, Türen oder Schleusen sowie das eigenmächtige Umgehen von Sicherheitsvorrichtungen ist ausdrücklich untersagt.

Verletzt ein Kunde diese Pflichten schuldhaft und entläuft dadurch ein Hund oder entsteht ein anderer Schaden, ist der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz der dadurch verursachten Schäden verpflichtet.

Dies umfasst insbesondere notwendige, angemessene und nachgewiesene Such-, Sicherungs-, Fang-, Bergungs- und Transportkosten sowie weitere rechtlich ersatzfähige Folgeschäden.

Der Kunde hat im gesetzlich vorgesehenen Umfang auch ein Verschulden von Personen zu vertreten, die er zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten mit dem Bringen oder Abholen beauftragt. Maßgeblich sind insbesondere §§ 278 und 280 BGB.

Gesetzliche Ansprüche gegen die unmittelbar handelnde Person bleiben unberührt.

Diese Sicherheitsregeln gelten dem Schutz sämtlicher Pensionshunde und sind unbedingt einzuhalten.

9. Sicherheitsvorkehrungen und Tieraufsicht

Unser Gelände ist durch umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen geschützt.

Dazu gehören insbesondere hohe Einfriedungen, Doppelzäune, zusätzliche Übersprungschutzvorrichtungen und eine gesicherte Doppelschleuse.

Die vorhandenen Sicherungseinrichtungen werden regelmäßig kontrolliert.

Zusätzlich werden geeignete Bereiche unseres Betriebes durch Kameras überwacht. Der Zugriff auf diese Kameras ist bei Bedarf auch über eine Handy-App möglich.

Trotz sorgfältiger Betreuung und umfangreicher Sicherungsmaßnahmen lässt sich unvorhersehbares tierisches Verhalten nicht in jedem Einzelfall vollständig ausschließen.

Die gesetzlichen Aufsichts- und Sorgfaltspflichten bleiben uneingeschränkt bestehen.

10. Verhaltensauffälligkeiten, Abholpflicht und Veterinäramt

Zeigt ein Hund während seines Aufenthalts erhebliche Aggressionen, schwerwiegende Unverträglichkeiten, ausgeprägte Angst, anhaltenden Stress oder andere Verhaltensweisen, die eine sichere und tierschutzgerechte Betreuung unmöglich machen, informieren wir unverzüglich den Hundehalter beziehungsweise seine benannte Kontaktperson.

Ist eine Betreuung in der Gruppe nicht mehr möglich, kann der Hund vorübergehend separat untergebracht werden, soweit geeignete Räumlichkeiten vorhanden sind und sein Wohlbefinden dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Unser Schutz- und Notfallbereich ist ausdrücklich nicht für eine dauerhafte Unterbringung vorgesehen.

Kann eine weitere tierschutzgerechte Betreuung nicht gewährleistet werden, ist der Hundehalter verpflichtet, seinen Hund nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer der Situation angemessenen Frist selbst abzuholen oder durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen.

Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann Anjas Hundesitting das Betreuungsverhältnis bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 314 BGB aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.

Bleibt die erforderliche Abholung aus oder ist das Tierwohl ernsthaft gefährdet, wird das zuständige Veterinäramt eingeschaltet.

Gemäß § 16a Abs. 1 Tierschutzgesetz kann die zuständige Behörde erforderliche tierschutzrechtliche Maßnahmen anordnen.

Liegen die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz vor, kann die Behörde auch eine anderweitige tierschutzgerechte Unterbringung auf Kosten des Halters veranlassen.

Ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, entscheidet die zuständige Behörde.

Erforderliche zusätzliche Betreuungs-, Versorgungs- und Unterbringungskosten können dem Hundehalter bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach §§ 280 und 286 BGB, in Rechnung gestellt werden.

Bei akuter Gefährdung des Tierwohls werden notwendige Schutzmaßnahmen unverzüglich eingeleitet, ohne dass zunächst eine Abholfrist abgewartet werden muss.

11. Erkrankungen und tierärztliche Notfälle

Sollte ein Hund während seines Aufenthalts erkranken oder sich verletzen, informieren wir den Hundehalter möglichst umgehend.

Bei Bedarf veranlassen wir eine tierärztliche Untersuchung.

In dringenden medizinischen Notfällen dürfen notwendige Maßnahmen zur Abwendung erheblicher gesundheitlicher Schäden auch dann eingeleitet werden, wenn der Hundehalter nicht rechtzeitig erreichbar ist.

Weitergehende Entscheidungen werden nach Möglichkeit mit dem Halter und dem behandelnden Tierarzt abgestimmt.

Die erforderlichen Tierarztkosten trägt grundsätzlich der Hundehalter, soweit nicht eine von Anjas Hundesitting zu vertretende Pflichtverletzung oder eine andere gesetzliche Kostenregelung entgegensteht.

Weitergabe von Halterdaten an behandelnde Tierärzte

Wird während des Aufenthalts eines Hundes eine tierärztliche Untersuchung oder Behandlung erforderlich, darf Anjas Hundesitting die hierfür notwendigen Daten des Hundehalters an die behandelnde Tierarztpraxis oder Tierklinik übermitteln.

Hierzu gehören insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer sowie die für die Behandlung und Abrechnung erforderlichen Angaben zum Hund.

Die Weitergabe erfolgt ausschließlich, soweit sie für die tierärztliche Versorgung, die Kontaktaufnahme mit dem Hundehalter oder die ordnungsgemäße Abrechnung notwendig und datenschutzrechtlich zulässig ist.

Der Hundehalter wird nach Möglichkeit vorab, bei dringenden Notfällen andernfalls schnellstmöglich im Anschluss informiert.


12. Ansteckende Krankheiten und Quarantäne

Bei Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung oder bei einer aus Sicherheitsgründen erforderlichen Trennung kann ein Hund vorübergehend in unserem separaten Schutz- und Notfallbereich untergebracht werden.

Der Hundehalter wird hierüber informiert.

Für eine erforderliche separate Unterbringung gilt der vereinbarte Zuschlag von derzeit 10 € pro Übernachtung.

Ist eine weitere Betreuung aus gesundheitlichen oder tierschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, kann eine zeitnahe Abholung erforderlich werden.

13. Entlaufen eines Hundes – Suchmaßnahmen und Kosten

Dieser Abschnitt regelt ausdrücklich die Verantwortlichkeit und Kostentragung bei einem Entlaufen eines Pensionshundes.

Sollte ein Hund trotz der vorhandenen Sicherungsmaßnahmen entlaufen, werden unverzüglich die nach den Umständen erforderlichen und zumutbaren Such- und Sicherungsmaßnahmen eingeleitet.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Verständigung des Hundehalters und seiner Kontaktpersonen
  • Einschaltung von Polizei und zuständigen Behörden
  • Unterstützung durch Feuerwehr und Tierschutzorganisationen
  • Beauftragung professioneller Tiersuch- und Fangdienste
  • Einsatz geeigneter Fallen und Sicherungsmittel
  • Notwendige Transport-, Bergungs- und Versorgungsmaßnahmen

Kostenpflichtige Maßnahmen werden nach Möglichkeit vorab mit dem Hundehalter abgestimmt.

Ist der Halter nicht rechtzeitig erreichbar und besteht dringender Handlungsbedarf, dürfen erforderliche und angemessene Maßnahmen zum Schutz des Hundes oder Dritter auch ohne vorherige Rücksprache veranlasst werden.

Der Hundehalter verpflichtet sich im Innenverhältnis, die erforderlichen, angemessenen und nachgewiesenen Fremdkosten für Such-, Fang-, Sicherungs-, Bergungs- und Rettungsmaßnahmen zu tragen, soweit das Entlaufen beziehungsweise die Entstehung dieser Kosten nicht auf einer von Anjas Hundesitting zu vertretenden Pflichtverletzung beruht und die Kostenübernahme gesetzlich zulässig ist.

Hierzu gehören insbesondere angemessene Kosten professioneller Tiersuchdienste und notwendiger Sicherungsmaßnahmen.

Die Kostentragung für behördliche Einsätze richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Entscheidungen.

Wird das Entlaufen durch schuldhaftes Fehlverhalten eines Kunden oder einer von ihm eingesetzten Person verursacht – insbesondere durch das Offenlassen eines Tores oder die unsachgemäße Benutzung der Doppelschleuse –, sind die dadurch verursachten Schäden und notwendigen Folgekosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.

Hierzu zählen auch rechtlich ersatzfähige Kosten für professionelle Tiersuche, Bergungsmaßnahmen sowie Schäden an fremdem Eigentum.

Eine Erstattung setzt insbesondere voraus, dass die geltend gemachten Kosten nach Art und Höhe erforderlich, angemessen und nachgewiesen sind.

Eine eigene schuldhafte Pflichtverletzung von Anjas Hundesitting wird durch diese Regelung nicht ausgeschlossen. Eine etwaige Mitverantwortung wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

Maßgeblich sind insbesondere die §§ 276, 278, 280, 833 und 834 BGB.

14. Haftung bei Verletzungen und Beißvorfällen

Auch bei sorgfältiger Gruppenzusammenstellung und angemessener Aufsicht lassen sich Konflikte zwischen Hunden nicht vollständig ausschließen.

Bei einem Beißvorfall oder einer anderen Verletzung werden erforderliche Maßnahmen zum Schutz und zur Versorgung der betroffenen Hunde eingeleitet.

Die Hundehalter werden informiert und der Vorfall wird nach Möglichkeit dokumentiert.

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des Einzelfalls.

Eine automatische Haftung eines bestimmten Hundehalters oder eine pauschale Aufteilung der Kosten erfolgt nicht.

Die gesetzliche Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB und die gesetzlichen Vorschriften über die Haftung des Tieraufsehers gemäß § 834 BGB bleiben unberührt.

15. Haftung der Hundepension

Anjas Hundesitting haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die aufgrund einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung entstehen.

Ein pauschaler Haftungsausschluss für Verletzungen, Erkrankungen, Entlaufen oder den Tod eines Hundes wird nicht vereinbart.

Insbesondere bleibt die Haftung für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden unberührt.

Auch die gesetzliche Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt bestehen.

Für Schäden, die Anjas Hundesitting rechtlich nicht zu vertreten hat, besteht keine vertragliche Schadensersatzpflicht allein aufgrund des Schadenseintritts.

Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben uneingeschränkt anwendbar.

16. Schwere gesundheitliche Notfälle und Todesfälle

Gerade bei älteren oder gesundheitlich beeinträchtigten Hunden können trotz sorgfältiger Betreuung plötzlich schwere gesundheitliche Komplikationen auftreten.

Bei lebensbedrohlichen Zuständen veranlassen wir unverzüglich die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen, insbesondere tierärztliche Hilfe.

Sollte ein Hund während seines Aufenthalts versterben, wird der Hundehalter schnellstmöglich informiert.

Das weitere Vorgehen wird nach Möglichkeit mit ihm abgestimmt.

Die Haftung richtet sich auch in diesen Fällen nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Garantie für einen bestimmten Gesundheitszustand oder Behandlungserfolg wird nicht übernommen.

17. Verlängerung und vorzeitige Beendigung

Eine Verlängerung des vereinbarten Aufenthalts ist nur nach vorheriger Absprache und bei vorhandener Betreuungskapazität möglich.

Kann der Hundehalter seinen Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abholen, muss er uns unverzüglich informieren.

Für tatsächlich erforderliche zusätzliche Betreuung kann die vereinbarte beziehungsweise gesetzlich geschuldete Vergütung verlangt werden.

Eine vorzeitige Abholung ist nach Absprache möglich. Die Abrechnung richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen.

18. Stornierungen

Reservierungen können vor Betreuungsbeginn kostenfrei storniert werden.

Wir bitten den Hundehalter lediglich, uns möglichst frühzeitig über eine Nichtanreise zu informieren, damit der frei gewordene Platz anderweitig vergeben werden kann.

Gesetzliche Widerrufsrechte, soweit solche im Einzelfall bestehen, bleiben unberührt.

19. Persönliche Gegenstände

Hundebetten, Decken, Spielzeug und andere persönliche Gegenstände können nach Absprache mitgebracht werden.

Wir gehen mit diesen Gegenständen sorgfältig um.

Für Verlust oder Beschädigung gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.

Auf Gegenstände mit besonderem materiellem oder ideellem Wert sollte nach Möglichkeit verzichtet werden.

20. Fotos, Videos und Datenschutz

Während des Aufenthalts können Foto- und Videoaufnahmen der betreuten Hunde entstehen.

Die werbliche Veröffentlichung von Aufnahmen, für die eine Einwilligung erforderlich ist, erfolgt nur mit gesonderter freiwilliger Zustimmung.

Eine pauschale Übertragung sämtlicher Bildrechte wird nicht verlangt.

Zur Sicherheit des Betriebs können geeignete Bereiche kameraüberwacht werden. Dabei werden die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind den gesonderten Datenschutzhinweisen zu entnehmen.

21. Fotografier- und Filmverbot auf dem Pensionsgelände

Auf dem gesamten Gelände sowie in sämtlichen Räumlichkeiten von Anjas Hundesitting ist das Fotografieren, Filmen oder Anfertigen von Tonaufnahmen durch Kunden, Besucher und Begleitpersonen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Inhaberin untersagt.

Dies gilt insbesondere für Aufnahmen von fremden Pensionshunden, anderen Kunden, Mitarbeitern, Hundezimmern, Unterbringungsbereichen, Betriebsabläufen und sonstigen nicht öffentlich zugänglichen Bereichen.

Auch Foto- und Videoaufnahmen des eigenen Hundes innerhalb der Hundepension bedürfen meiner vorherigen Zustimmung.

Eine erteilte Erlaubnis gilt ausschließlich für den jeweils vereinbarten Umfang. Die Veröffentlichung oder Weitergabe von Aufnahmen, auf denen andere Personen oder deren Hunde zu erkennen sind, darf nur erfolgen, soweit die hierfür erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen.

Ich behalte mir ausdrücklich vor, bei Verstößen gegen diese Regelung von meinem Hausrecht Gebrauch zu machen und weitere Besuche beziehungsweise den Zutritt zum Pensionsgelände zu untersagen.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Gesetzlich zulässige Maßnahmen zur Wahrnehmung eigener Rechte oder zur Meldung von Missständen an zuständige Behörden werden durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.

Der Schutz der Privatsphäre unserer Kunden, unserer vierbeinigen Gäste und meines persönlich geführten Betriebs ist mir besonders wichtig.

22. Schlussbestimmungen

Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen haben Vorrang vor diesen allgemeinen Vertragsbedingungen.

Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein oder werden, treten an ihre Stelle die gesetzlichen Regelungen. Die übrigen Vertragsbedingungen bleiben davon unberührt.

Es gilt deutsches Recht



Anjas Hundesitting – Mit Herz und Verantwortung für unsere vierbeinigen Gäste. ❤️🐾